Wie wir mit Recht umgehen.
Dispatch für Apotheken, Kliniken und Kanzleien ist nicht das gleiche wie Restaurant-Delivery. Hier steht, welche rechtliche Architektur wir bauen — und welche Teile noch im Aufbau sind. Wir bauen offen.
§ 17 ApBetrO — die Anweisungsbeziehung
Botendienst nach § 17 Abs. 2 ApBetrO ist Aufgabe der Apotheke; die apothekenrechtliche Verantwortung kann nicht ausgelagert werden. Freydom strukturiert das Verhältnis so, dass diese Verantwortung bei Ihnen bleibt:
- Der Fahrer ist während des gebuchten Blocks unter Ihrer Weisung. Sie bestimmen Pickup-Zeitpunkt, Reihenfolge und Abgabe-Verfahren.
- Eine separate § 17-Sondervereinbarung regelt pro Apotheke schriftlich, wie die Anweisungsbeziehung im Einzelfall ausgestaltet ist.
- Wir versprechen keine § 17 ApBetrO-Zertifizierung — diese gibt es so nicht. Wir liefern die Konstellation, die BAK-Auslegungshilfen und Hessisches Landesamt anerkennen.
AVV nach Art. 28 DSGVO
Sie verarbeiten Empfänger-Daten (Name, Anschrift, ggf. Lieferzeitfenster) im Rahmen des Botendienstes. Wenn wir diese Daten in Ihrem Auftrag handhaben, schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ab. Anhang 1 ist die TOM-Liste — und sie spiegelt den tatsächlichen technischen Stand, nicht aspirative Werbung:
- AES-256-GCM-Verschlüsselung im Ruhezustand für jede Übergabe-Dokumentation
- Append-only-Audit-Tabellen auf DB-Ebene (UPDATE wird vom Trigger abgelehnt)
- Hetzner-Dedicated-Hosting in Frankfurt — DE-Datenresidenz
- Logout invalidiert sofort alle Sitzungen (Token-Version-Bump)
- Magic-Link-Authentifizierung mit 30-Minuten-TTL für allgemeine Logins
Den vollständigen AVV mit Anhang 1 (TOMs) und Anhang 2 (Sub-Auftragsverarbeiter — Hetzner, Cloudflare, Resend, Stripe) übergeben wir vor Erstunterzeichnung der Rahmenvereinbarung.
GoBD-konforme Übergabe-Dokumentation
Für die Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB / § 147 AO ist nachvollziehbare Dokumentation jeder Übergabe erforderlich. Wir erfassen pro Lieferung:
- Foto der Sendung am Übergabeort (verschlüsselt gespeichert)
- Name der entgegennehmenden Person, vom Rider getippt
- Zeitstempel, IP des Geräts, gehashter User-Agent
- Unveränderlich auf DB-Ebene — jede Order-Status-Änderung wird in einer append-only-Event-Tabelle protokolliert
Sie erhalten monatliche Lieferreports im CSV-Format (im Block-Preis enthalten) mit allen Aufträgen, Empfangsdaten und einem Hinweis, ob Foto-Beleg vorhanden ist. Auf Anfrage stellen wir GDP-orientierte Übergabeberichte pro Lieferung aus (€5).
Festangestellte Fahrer, keine Gig-Worker
Unsere Fahrer sind fest angestellt bei der Freydom UG (haftungsbeschränkt) i. G. — als Vollzeit-Anker oder Werkstudent:innen nach § 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf). Das hat drei praktische Konsequenzen:
- Gleicher Fahrer, gleiche Route. Ihre Stammkund:innen sehen kein wechselndes Plattform-Personal.
- Datenschutz-Verpflichtungserklärung nach § 53 BDSG ist Bestandteil des Arbeitsvertrags — auch drei Jahre über Vertragsende hinaus.
- BAG-konforme Equipment-Haftung. Verlust oder Beschädigung des Smartphones, auf dem Empfängerdaten verarbeitet werden, ist über uns versichert. Sie haften nicht für unsere Geräte.
DSFA und DSB
Für Apotheken-Botendienste, die unter Art. 9 DSGVO fallende Gesundheitsdaten umfassen, haben wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erstellt. Vor Aufnahme der ersten Pharma-Verarbeitung benennen wir einen Datenschutzbeauftragten.
Im Risikoregister haben wir sieben Restrisiken identifiziert — vom verlorenen Rider-Smartphone bis zum Server-Zugriff. Die DSFA zeigt die getroffenen und geplanten Maßnahmen und kommt zum Schluss, dass keine vorherige Aufsichtsbehörden-Konsultation nach Art. 36 DSGVO erforderlich ist. Das Dokument geben wir auf Anfrage an Vertragspartner weiter.
Mehr Detail, oder direkt anfragen?
Wir senden Ihnen gerne AVV, DSFA und Rahmenvereinbarung zur internen Prüfung — auch ohne anschließende Beauftragung.